Einschulung der neuen Fünftklässler
Die Einschulung findet am 09.08.2021 statt.
Liebe Eltern,
ausgehend von den aktuellen Bestimmungen wird die Einschulungsfeier am
Montag, 9. August 2021 in unserer Aula (Hauptgebäude im zweiten Stock)
klassenweise und zeitlich versetzt stattfinden.
Der folgenden Übersicht entnehmen Sie die Zeiten für die Einschulung Ihres
Kindes. Bitte prüfen Sie unsere Homepage nach den Ferien auf Aktualisierungen.
Wir geben uns größtmögliche Mühe, Ihre Gesundheit zu schützen. Bitte
unterstützen Sie uns, indem pro Kind maximal zwei Begleitpersonen zur
Einschulungsfeier erscheinen. Sie werden in der Aula Sitzgruppen in ausreichender
Zahl für alle Familien vorfinden.
Ihre Kinder sitzen während der Feier zunächst bei Ihnen. Gegen Ende der
Veranstaltung werden alle Kinder aufgerufen und auf die Bühne gebeten. Mit den
Klassenleitungen gehen die Kinder dann gemeinsam in die Klasse, deshalb sollte
die Schultasche direkt mit nach vorne genommen werden.
Nach dem Unterrichtsschluss werden die Kinder durch die Klassenleitung nach
draußen begleitet. Bitte nehmen Sie Ihre Kinder zur angegebenen Zeit auf dem
Platz vor dem Haupteingang in Empfang.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder!
Jennifer Senger-Tomiak Dr. Maike Languth
Abteilungsleiterin Jg. 5-7 Schulleiterin
Klasse 5a Herr Fiehn 8.30 bis 9.00 Uhr, Unterrichtsschluss 10.45 Uhr
Klasse 5b Frau Hahn 9.15 bis 9.45 Uhr, Unterrichtsschluss 11.30 Uhr
Klasse 5c Frau Schäfer /Herr Schwartz 10.00 bis 10.30 Uhr, Unterrichtsschluss 12.15 Uhr
Klasse 5d Frau Jahn 10.45 bis 11.15 Uhr, Unterrichtsschluss 13.00 Uhr
Bitte die folgende Teilnahme-Erklärung herunter laden und unbedingt ausgefüllt zur jeweiligen Veranstaltung mitbringen:
Erklärung Abschluss- und Einschulungsfeiern
- Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer (mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler) erklären schriftlich, dass sie
durch einen aktuellen Antigen-Schnelltest (in den letzten 24 Stunden) oder - durch einen PCR-Test (in den letzten 48 Stunden) sichergestellt haben, dass bei ihnen
kein Corona-Virusprotein nachweisbar ist, - sie als Geimpfte oder als Genesene im Sinne des § 2 Abs. 5 und 6 der Eindämmungsverordnung gelten.
Vielen Dank!
Schauen Sie sich auch gerne unser Jahrheft 2020 an: