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30. Januar 2018

Was passiert, wenn der Angeklagte nicht erscheint?

Im Rahmen des PGW-Unterrichts besucht die Klasse 8d eine Gerichtsverhandlung.

27 SchülerInnen der 8d sitzen erwartungsvoll auf den Bänken eines Saales im Strafjustizgebäude des Landgerichts Hamburg. Es ist kurz nach neun Uhr, die Verhandlung sollte eigentlich schon beginnen. Aber Richter, Staatsanwalt und Strafverteidiger und die 8d warten auf den Angeklagten. Nach zehn Minuten ist klar: Die Gerichtsverhandlung wird nicht stattfinden, denn dieser ist nicht erschienen. Was heißt das jetzt? Für den Angeklagten: Es ergeht Haftbefehl. Für die 8D: Die SchülerInnen können die Gelegenheit ergreifen, dem Richter Fragen zu stellen. Zum Beispiel: In welchen Verhandlungen hat der Richter bzw. die Richterin allein den Vorsitz inne, in welchen urteilt er gemeinsam mit den beiden SchöffInnen? Können die LaienrichterInnen – so nennt man die Schöffen auch – den Richter bzw. die Richterin beim Urteil überstimmen? Warum wird der Ausbruch aus dem Gefängnis nicht bestraft? Welche Funktion hat eine elektronische Fußfessel? Mittlerweile ist es 9.30 Uhr. Die Klasse 8d verlässt den Gerichtssaal und wechselt zu einer anderen Verhandlung. Hier hören die Schüler das Plädoyer des Staatsanwalts und erfahren, dass der Prozess seit fast zehn Jahren läuft. Das Delikt: Es geht um Marihuana – Anbau und Verkauf in größeren Mengen. Deutlich wird an diesem Fall, dass ein solches Strafverfahren die Lebensplanung eines Menschen stark belastet. Denn durch die Länge des Verfahrens blieb einem der beiden Angeklagten die deutsche Staatsbürgershaft bis heute verwehrt und auch seinem Sohn, der vor drei Jahren geborgen wurde, wird diese – so lange das Verfahren läuft – nicht erhalten. Deshalb plädiert der Staatsanwalt dafür, dass das Strafmaß die lange Prozessdauer berücksichtigt.

Herzlichen Dank an Frau Dr. Riede, die der Klasse 8d diesen Gerichtsbesuch ermöglicht hat!

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